Dieser besteht aus einer Grundförderung von 30 % für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden, die wie bisher allen privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümern, Vermieterinnen und Vermietern und Unternehmen offensteht. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 % erhältlich. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub- Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten. Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen wird ein Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 % für selbstgenutztes Eigentum gewährt. Hinzu kommt ein einkommensabhängiger Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Insgesamt ist die Zuschussförderung für private Selbstnutzer auf 70 % begrenzt. Wir beraten Sie gerne!
Herr Engert
61184 Karben
"Es war ein Notfall, Heizung nicht mehr instand zusetzen und das kurz vor Weihnachten. Fa.Koch hat nach Kennnis der Situation das fast unmögliche wahrgemacht und schon nach 3 Tagen, nachdem wir die technichen Angelegenheiten besprochen hatten, haben seine Monteure mit den Ab-und Einbau der neuen Heizungsanlage begonnen. Zu unserer vollsten Zufriedenheit wurden die Arbeiten fachlich und sauber ausgeführt."
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